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Hilfsmittel 40€-Pauschale

Effiziente Pflegehilfsmittel zur Unterstützung im ambulanten und stationären Alltag.

Hilfsmittelversorgung – sicher, geprüft und erstattungsfähig

Hilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil moderner Krankenbehandlung und Pflege. Sie unterstützen Menschen mit körperlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder einer anerkannten Behinderung im Alltag – unabhängig vom Alter oder Lebensumfeld. Für versicherte Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Grundlage dafür ist das offizielle Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle erstattungsfähigen Produkte gelistet sind.

Ein bekanntes Beispiel ist die 40 €-Pauschale: Pflegebedürftige Versicherte können darüber monatlich notwendige Pflegehilfsmittel erhalten – einfach, unbürokratisch und ohne Zuzahlung.

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Welche Hilfsmittel sind erstattungsfähig?

Die Auswahl umfasst je nach Fall unterschiedliche Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen – etwa:

  • Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Flächendesinfektion

  • Schutzkleidung oder Hilfen für die Lagerung

  • Hygienische Pflegeartikel zur Entlastung im Alltag

  • Zusätzliche Hilfsmittel im Rahmen der häuslichen Pflege

Alle genannten Hilfsmittel müssen im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein und ihre Notwendigkeit muss im jeweiligen Fall medizinisch oder pflegerisch begründet sein.

Ihre Vorteile mit HOZ 24 – Hilfsmittel mit System:

Breites Sortiment
Für jede Inkontinenzstufe: Einlagen, Pants, Vorlagen und ergänzendes Zubehör.
Schnelle Lieferung
Konstant hohe Verfügbarkeit – auch bei großem Versorgungsbedarf.
Fachliche Kompetenz
Individuelle Beratung durch Experten aus Praxis und Pflege.
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Geprüfte Materialien für den professionellen Einsatz – saugstark, hautfreundlich, sicher.

Die Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses und der GKV

Damit ein Hilfsmittel erstattungsfähig ist, muss es im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Die GKV prüft auf dieser Basis, ob eine Kostenübernahme möglich ist – in der Regel, wenn ein ärztliches Rezept oder ein Pflegegrad vorliegt. Dies betrifft sowohl die 40 €-Pauschale für Pflegehilfsmittel als auch Hilfen zur Mobilität oder zur selbstständigen Lebensführung.

Die tatsächlichen Kosten werden von der GKV nur übernommen, wenn die Notwendigkeit des Hilfsmittels zweifelsfrei vorliegt – also im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung, der Rehabilitation oder der Sicherung der häuslichen Versorgung.

Häufige Fragen zur Hilfsmittelversorgung (FAQ):

Was sind Hilfsmittel laut GKV?

Hilfsmittel sind medizinisch-technische Produkte, die eine Behinderung ausgleichen, die Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.

Dafür ist das Hilfsmittelverzeichnis maßgeblich. Nur gelistete Produkte können über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € monatlich erhalten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der GKV.

In solchen Fällen können Betroffene die Differenz selbst tragen oder nur Produkte bis zur Grenze auswählen.

Sie fördern Hygiene, Mobilität und Sicherheit – vor allem für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Damit sichern sie ein Stück Lebensqualität, erleichtern die Pflege und tragen zum Erhalt der individuellen Lebensführung bei.